Gibt es eine Zwischenprüfung und wenn ja, wie sieht diese aus?

Ja, es gibt eine Zwischenprüfung. Das Ablegen ist frühestens nach dem Studium von zwei Semestern, sowie dem Besuch von 280 Theoriestunden, 50 Stunden Selbsterfahrung und dem Ableisten von mindestens 1000 Stunden Praktischer Tätigkeit möglich. Daneben sind für die Zwischenprüfung 15 Kurzdokumentationen von Patientenbehandlungen sowie die Vorlage eines ausführlichen, supervidierten Fallberichts notwendig. Dieser ist Grundlage der Prüfung.

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2016 von Sascha Nau.